Kündigungsprozess
Manchmal muss ein Arbeitsverhältnis beendet werden, zum Beispiel auf Grund eines unauflösbaren Arbeitskonflikts oder einer Reorganisation. Eine schwierige Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In so einem Kündigungsprozess ist es gut, wenn Sie sich völlig auf einen Rechtsanwalt verlassen können, der Ihre Rechtsposition, Ihre Interessen und Probleme kennt und begreift. Ein Rechtsanwalt, der nicht nur Ihre juristischen Interessen vertritt, sondern auch empathisch mit Ihnen mitdenkt. Unser team Kündigung findet für Sie die beste Lösung, unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Interessen.
Unsere Rechtsanwält*innen kennen Ihre Mandanten gut. Wir wissen, was Sie beschäftigt, suchen immer nach möglichen praktischen Lösungen und scheuen aber auch keinen Prozess, wenn damit Ihrem Interesse am besten gedient wird.
Individuelle Kündigung
Individuelle Kündigungen werden – kurz gesagt – aus folgenden Gründen ausgesprochen: Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers auf Grund eines Arbeitskonflikts, der zu einem gestörten Arbeitsverhältnis geführt hat, Kündigung wegen mangelhafter Leistung, Kündigung wegen eines (ernsthaft) vorwerfbaren Handelns oder Kündigung nach zwei Jahren Krankheit. Unsere Rechtsanwält*innen stehen Ihnen in jeder Phase einer (drohenden) individuellen Kündigung bei. Sowohl in der Vorphase (eventuell als Berater im Hintergrund), als auch während der Kündigung selbst.
Kündigung eines satzungsgemäßen Geschäftsführers
Der satzungsgemäße Geschäftsführer hat eine besondere juristische Position, die bei der Kündigung ein besonders Vorgehen erfordert. Unser Team Arbeitsrecht verfügt über besondere Fachkompetenz auf dem Gebiet der Kündigungen von satzungsgemäßen Geschäftsführern.
Kollektive Kündigung
Im Falle einer kollektiven Kündigung wird mehreren Arbeitnehmern aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt.
Damit die geplante Reorganisation erfolgreich ist, muss der Arbeitgeber über ein Drehbuch mit integralem Ansatz und realistischer Planung verfügen. Unsere Rechtsanwält*innen helfen bei der Erstellung eines solchen Drehbuchs und der Strukturierung der Reorganisation. Wir begleiten die Umsetzung der Reorganisation und überwachen den Prozess. Je nach Größe des Unternehmens und der Anzahl geplanter Kündigungen sind bei einer Reorganisation unter anderem folgende Punkte zu beachten: der Beratungsprozess mit dem Betriebsrat, die Verhandlungen mit den Gewerkschaften über Inhalt und Formulierung des Sozialplans und dessen Ausarbeitung, die rechtliche Beratung zum Gesetz über die Anzeige kollektiver Kündigungen sowie die Vornahme der Kündigungen durch Aufhebungsverträge und/oder das Führen von Kündigungsverfahren beim UWV (niederländische Arbeitsagentur).
Unsere Rechtsanwält*innen treten auch für Arbeitnehmer auf, die von einer geplanten Reorganisation betroffen sind, weil sie für überzählig erklärt werden. Wir kontrollieren, ob der Arbeitgeber in dem umfassenden Reorganisationsprozess möglicherweise Fehler gemacht hat. Wir beurteilen, ob der vom Arbeitgeber dargelegte betriebswirtschaftliche Kündigungsgrund ausreichend unterbaut worden ist, so dass wir für den Arbeitnehmer einschätzen können, ob sich eine inhaltliche Klage im UWV-Verfahren lohnt.
Den richtigen Kurs in eine unsichere Situation
Haben Sie eine Frage, oder wollen Sie noch mehr wissen?
Sie können jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Füllen Sie das Kontaktformular aus, und wir rufen Sie zurück. Natürlich können Sie auch direkt Kontakt mit einem unserer spezialisierten Anwälte aufnehmen.