Bis zum 1. Juli 2019 galt der Mindestlohn erst für Arbeitnehmer ab 22 Jahren. Durch die Absenkung des Lebensalters erhöhen sich auch die Mindestgehälter für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren. Wir empfehlen Ihnen, dies umgehend bei der Buchhaltung anzusprechen.
Der gesetzliche Mindestlohn ab 21 Jahren beträgt ab dem 1. Juli 2019 € 1.635,60 brutto pro Monat (€ 9,44 brutto pro Stunde bei 40 Stundenwoche). Für Jugendlich liegt das Mindestgehalt darunter (20 Jahre: € 1.308,50 brutto, 19 Jahre: € 981,35 brutto; 18 Jahre: € 817,80 brutto; 17 Jahre: € 646,05 brutto; 16 Jahre: € 564,30 brutto und 15 Jahre: € 490,70 brutto).
Haben Sie allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht oder wollen Sie die Verträge Ihrer Arbeitnehmer in den Niederlanden unverbindlich überprüfen lassen? Mailen Sie uns: Robert Kütemann.