Geschäftsführer-/Vorstandshaftung

Als Geschäftsführer/Vorstand treffen Sie Entscheidungen, die gravierende Folgen haben können. Das ist nicht ohne Risiko. Unsere spezialisierten Rechtsanwält*innen stehen Ihnen bei, wenn Sie haftbar gemacht worden sind oder Ihnen dies zu passieren droht.
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Persönliche Haftung als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat

Als Geschäftsführer/Vorstand/Aufsichtsrat wird viel von Ihnen erwartet. Die allgemeine Leitung des Unternehmens, die wirtschaftliche Strategie und die finanzielle Gesundheit ruhen auf Ihren Schultern. Sie stehen an der Spitze Ihres Unternehmens. Aber manchmal kann das Blatt sich auch gegen Sie wenden. Wenn Sie als Geschäftsführer einer juristischen Person haftbar gemacht werden, kann das große Folgen haben. Unsere Rechtsanwält*innen sind spezialisiert auf Haftungs- und Unternehmensrecht und stehen Ihnen bei allen Aspekten der Geschäftsführer-/Vorstandshaftung bei.

Persönliche Haftbarkeit von Geschäftsführern (Vorständen und Aufsichtsräten) steht zunehmend im Fokus. Sowohl bei börsennotierten Unternehmen als auch bei den mittleren- und kleinen Betrieben (MKB) kommen Haftungsansprüche immer häufiger vor. Geschäftsführer/Vorstände sind sich oft nicht bewusst, welche Risiken ihre Funktion mit sich bringt. Trotz des guten Willens und Ihres Einsatzes können Sie persönlich für nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung oder für Fehler eines Mitgeschäftsführers haftbar gemacht werden.

Grundsätzlich haftet die juristische Person selbst für gemachte Schulden. Es kann jedoch passieren, dass Sie als Geschäftsführer oder Vorstand neben oder an Stelle der juristischen Person haftbar gemacht werden. Dabei kann es sich um externe Haftung handeln, also einer Haftung gegenüber Dritten, wie Schuldnern, Arbeitnehmern, Insolvenzverwaltern, Banken oder dem Finanzamt ist. Darüber hinaus kann auch die juristische Person selbst der Meinung sein, dass Sie Ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt haben und Sie in Anspruch nehmen. Dies nennt man dann die interne Haftung.

Was ist eine ‘ordnungsgemäße Pflichterfüllung‘?

Im Gesetz steht, dass Geschäftsführer und Vorstände verpflichtet sind, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Was unter ‘ordnungsgemäßer Pflichterfüllung’ zu verstehen ist, steht jedoch nicht im Gesetz. Es muss aus der Rechtsprechung und Literatur entnommen werden. Dabei ist der tatsächliche Sachverhalt entscheidend, um Ihre Position richtig einschätzen zu können. Unsere Rechtsanwält*innen haben diesbezüglich viel Erfahrung.

Wir beraten Sie, wenn Sie haftbar gemacht wurden, aber gerade auch in Situationen, in denen eine persönliche Haftung droht. Außerdem können wir Sie über eventuelle Positionen und Ansprüche hinsichtlich (anderer) individueller Geschäftsführer/Vorstände beraten.

Entscheidungen treffen ist nicht ohne Risiko

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Sie können jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Füllen Sie das Kontaktformular aus, und wir rufen Sie zurück. Natürlich können Sie auch direkt Kontakt mit einem unserer spezialisierten Anwälte aufnehmen.

Team spezialisierter Anwälte und Anwältinnen

Unsere Anwälte und Anwältinnen arbeiten in einem Team spezialisierter Anwälte und Anwältinnen mit Ihnen zusammen. Sie kennen Ihre Bedürfnisse und verfügen über das erforderliche Fachwissen, um schnell und zielgerichtet mit Ihnen mitzudenken und Sie zu beraten.

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