Die Deutsch-Niederländische Rechtsanwaltsvereinigung (DNRV) hat am 16. September anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens eine Festschrift herausgegeben. Daan Spoormans hat für die Festschrift einen Beitrag im Bereich Zivilprozessrecht geliefert.
In seinem Artikel erläutert er, warum „Werkzeuge“ des niederländischen Zivilprozessrechts, insbesondere ein dinglicher Arrest (conservatoir beslag) und der Antrag auf Einsichtnahme in Dokumente (inzagevordering ex artikel 843a Rv), auch in solchen Fällen von Nutzen sein können, die nichts mit der niederländischen Rechtssphäre zu tun haben.
Zum Beispiel können sie in einem zivilrechtlichen Streit nach deutschem Recht, für den ein deutsches Gericht ausschließlich zuständig ist, zwischen zwei deutschen Parteien, die keine Niederlassung in den Niederlanden haben, angewandt werden, wenn es in den Niederlanden befindliches Vermögen betrifft. Der deutschsprachige Beitrag von Daan kann hier abgerufen werden.
Download der deutschsprachige Beitrag ‘Ein oranger Hammer als Rüstzeug für jeden deutschen Rechtsanwalt‘.
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