Kategorie aktuell

Sechs Faustregeln, die Ihr Cookie Banner erfüllen muss

Sechs Faustregeln, die Ihr Cookie Banner erfüllen muss 853 650 Ekelmans Advocaten
Kopie van Blog afbeelding (500 x 400 px) (5)
Leestijd: 5 minuten
Lesedauer: 5 Minuten
Reading time: 5 minutes
Expertise:

Die Autoriteit Persoonsgegevens -AP (niederländische Datenschutzbehörde) hat in diesem Jahr ein mehrjähriges Projekt in Angriff genommen, das gegen das unerlaubte online Folgen von Nutzern vorgeht.  Die Firma Kruidvat erhielt vor Kurzem als eines der ersten Unternehmen ein Bußgeld von € 600.000 für das unrechtmäßige Sammeln von Nutzerdaten mittels Tracking Cookies auferlegt. Wollen Sie wissen, welche Anforderungen Ihr Cookie Banner erfüllen muss, um Bußgelder zu vermeiden? Lesen Sie dann den Blog unseres Kollegen, Rechtsanwalt Sjoerd Aelen.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers beim Besuch einer Website platziert werden. Mit Hilfe von Cookies kann man die Nutzererfahrung seiner Website verbessern, zum Beispiel indem man die Nutzerdaten oder die Produkte im Warenkorb speichert. Außerdem kann man mit Hilfe von Cookies ein Nutzerprofil erstellen und damit gezieltere Reklame senden. Die sogenannten ‘Tracking Cookies’ sind besonders beliebt.

Verarbeiten von personenbezogenen Daten

Unternehmen und Organisationen verarbeiten mit Cookies oft auch personenbezogene Daten von Website-Nutzern. Es ist darum wichtig, dass Website-Nutzer gut über die Verwendung von Cookies informiert werden. Dies geschieht im Allgemeinen mittels eines Cookie Banners. Für den Gebrauch von Tracking Cookies muss man ausdrücklich eine eindeutige Zustimmung seines Website-Nutzers einholen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Telecommunicatiewet (niederländisches Telekommunikationsgesetz, auch „Cookiewet“ genannt) und der Algemene Verordening Gegevensbescherming AVG (entspricht der deutschen DSGVO). 

Welche Arten von Cookies gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die jeweils auf verschiedene Weise in die Privatsphäre des Website-Nutzers eindringen. Global unterscheidet man drei verschiedene Arten: funktionale Cookies, analytische Cookies und Tracking Cookies.

Art Zweck Beispiel Zustimmung
Funktionale Cookies Diese Cookies sind notwendig für die Basisfunktionen einer Website. Sie sorgen dafür, dass ein Nutzer Zugang zu den gesicherten Teilen einer Website und dass die Website gut funktioniert. Speichern von Login-Daten, Produkte in einem Warenkorb speichern, Vorlieben wie Spracheinstellungen und Schriftgröße. Weil funktionale Cookies für das Funktionieren einer Website erforderlich sind, ist hierfür keine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers erforderlich. Allerdings muss der Nutzer über den Gebrauch dieser Cookies informiert werden.
Analytische Cookies Analytische Cookies sammeln Daten darüber, wie Nutzer die Website gebrauchen. Hierzu gehören Informationen, z.B. welche Seiten am meisten besucht wurden und wie lange Nutzer auf der Seite bleiben. Diese Daten helfen dem Website-Besitzer, die Leistungen der Seite zu verbessern und die Nutzererfahrung zu optimieren. Diese Cookies helfen z.B. zu verstehen, welcher Inhalt beliebt ist, wie Nutzer durch die Seite navigieren und wo eventuell Schwachstellen bei der Nutzererfahrung auftauchen.  Beispiele sind Google Analytics, Hotjar und   Matomo. Für analytische Cookies, die wenig Einfluss auf die Privatsphäre haben, wie anonymisierte Datensammlungen, ist keine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.  Wenn jedoch diese Daten für Tracking benutzt oder von dritten Parteien verarbeitet werden, ist Zustimmung wohl erforderlich.
Tracking Cookies Tracking Cookies werden gebraucht, um ein detailliertes Profil des Nutzers zu erstellen. Sie folgen dem Surfverhalten über mehrere Websites und sammeln Informationen für gezielte Reklamezwecke, was dann zu personalisierten Anzeigen führen kann. Cookies von Werbenetzwerken wie Google Ads, Facebook Pixel und andere Retargeting Tools. Für Tracking Cookies ist immer eine ausdrückliche Zustimmung des Besuchers erforderlich, da sie weitgehende Informationen über persönliche Vorlieben und Verhalten sammeln.

Welche Anforderungen muss ein Cookie Banner erfüllen?

Laut Gesetz muss ein Cookie Banner auf jeden Fall folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Deutliche und spezifische Information: teilen Sie mit, welche Cookies gebraucht und zu welchem Zweck sie verwandt werden. Gebrauchen Sie keine unklaren oder beeinflussenden Formulierungen.  Wir empfehlen, das Cookie Banner mit der Datenschutzerklärung (und anders herum) zu verlinken.
  2. Freie und eindeutige Zustimmung: der Nutzer muss seine Zustimmung zum Gebrauch von Tracking Cookies aktiv erteilen. Dies bedeutet, dass im Vorhinein angekreuzte Fächer nicht erlaubt sind. Setzen Sie die Buttons für Ablehnung / Zustimmung gleichwertig auf eine Ebene.
  3. Zustimmung für verschiedene Arten von Cookies: bieten Sie Nutzern die Möglichkeit, per Cookie Art ihre Zustimmung zu erteilen.
  4. Einfache Möglichkeit, um die Zustimmung wieder zurückzunehmen: machen Sie es dem Nutzer einfach, die Zustimmung wieder zurückzunehmen. Sorgen Sie ebenfalls dafür, dass die Dokumentation von Cookies nach Einziehung der Zustimmung stoppt.
  5. Dokumentation und Beweisführung: Sorgen Sie dafür, dass Sie nachweisen können, dass Sie eine gültige Zustimmung für das Platzieren von Cookies erhalten haben. Dies kann durch das Führen einer Datei erfolgen, in der registriert wird, welche Entscheidungen die Nutzer getroffen haben und wann.
  6. Keine nachteiligen Folgen: Die Ablehnung von Cookies darf den Zugang zur Website oder ihre Funktionen nicht unangemessen einschränken. Die Nutzer müssen die Seite weiterhin gebrauchen können, auch wenn sie bestimmte Cookies ablehnen.

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie die Sanktionen der AP vermeiden. Darüber hinaus vermeiden Sie auch ein mögliches hohes Bußgeld. Möchten Sie die Anforderungen der AP selbst nachlesen? Lesen Sie hier die Faustregeln für Cookie Banner.

Was sind die möglichen Folgen, wenn ein Cookie Banner nicht den Anforderungen entspricht?

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Cookie Banner kann ernsthafte Folgen haben. Diese können von einer Rufschädigung bis hin zu einem Bußgeld durch die AP reichen.

Bußgeld in Höhe von € 600.000 Euro für Tracking Cookies an Kruidvat.nl

Die Drogeriekette Kruidvat (genauer: der Mutterkonzern A.S. Watson) erhielt ein Bußgeld für das Platzieren von Tracking Cookies auf die Geräte von Website-Nutzern ohne ihre Zustimmung. In dem Cookie Banner von Kruidvat.nl waren die Fächer zur Zustimmung für das Platzieren von Tracking Cookies standardmäßig eingestellt. Nutzer, die diese Cookies noch ablehnen wollten, mussten viele Schritte gehen, um dieses zu erreichen. Es war daher also nicht die Rede von einer freien, spezifischen, informierten und unmissverständlichen Willensäußerung. Dies verstößt gegen die AVG.

Die AP spricht wegen ihres spezifischen Charakters bei Drogerieprodukten wie Schwangerschaftstest und Medikamenten von sensiblen Informationen. Indem diese Information an das Gerät des einzelnen Nutzers gekoppelt wird, kann ein sehr detailliertes und invasives Profil von Personen erstellt werden, die Kruidvat.nl besuchen.

Die AP hat Kruidvat nicht sofort ein Bußgeld auferlegt, sondern hat das Unternehmen 2019 zunächst in einem Brief verwarnt. Nachdem sich 2020 herausgestellt hat, dass Kruidvat sein Cookie Banner nicht angepasst hatte, hat die AP (mit einer gehörigen Verspätung) 2024 ein Bußgeld auferlegt.

Das Bußgeld entspricht der Ankündigung der AP in ihrem Jahresplan für das Jahr 2024. Darin hat sie angekündigt, dass sie ein mehrjähriges Projekt in Angriff nehmen wird, das das unerlaubte Folgen von Personen, zum Beispiel durch online Cookies, auf verschiedenen Gebieten bestreiten wird.

Kruidvat hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Daher ist das Bußgeld noch nicht definitiv. Es kann davon ausgegangen werden, dass die AP mit diesem Bußgeldbeschluss ein Exempel statuieren will und mit einer abschreckenden Wirkung auf andere Unternehmen und Organisationen rechnet. Sollten Sie diesen Bußgeldbeschluss nachlesen wollen, finden Sie ihn hier.

Landgericht Amsterdam beanstandet bei Criteo Tracking Cookies

Criteo, ein Unternehmen, dass auf Reklametechnologie spezialisiert ist und unter anderem auch Cookies entwickelt, wurde 2023 vom Landgericht Amsterdam in einem einstweiligen Verfügungsverfahren für das unrechtmäßige Platzieren von Tracking Cookies ohne Zustimmung von Nutzern verurteilt. Criteo gebrauchte diese Cookies, um ausführliche Nutzerprofile zu erstellen und gezielte Reklame anzubieten. Das Cookie Banner, das auf den Websites von Criteos Partnern gebraucht wurde, entsprach jedoch nicht den Anforderungen der AVG und des Cookie-Gesetzes.

Criteo hat sich in dem einstweiligen Verfügungsverfahren mit der Behauptung verteidigt, dass die entsprechenden Websites von Partnern von Criteo verwaltet würden und dass daher diese Partner dafür zuständig seien, die Zustimmung zu erlangen. Criteo hätte sie hierzu vertraglich verpflichtet.  Das Landgericht Amsterdam ist jedoch der Meinung, dass Criteo sich nicht hinter seinen Partnern verstecken könne. Criteo bleibt nämlich auch trotz der vertraglich vereinbarten Verpflichtung seiner Partner selbst eine für die Verarbeitung verantwortliche Partei im Sinne der AVG. Das Landgericht Amsterdam hat daher in dem einstweiligen Verfügungsverfahren bestimmt, dass Criteo dieses Vorgehen unter Androhung eines Zwangsgeldes stoppen muss

Daraufhin hat Criteo gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. In der Berufung trug Criteo unter anderem vor, dass Nutzer auf ihren Brouwsern neue, zu platzierende Cookies ablehnen könnten. Das Oberlandesgericht Amsterdam hat dieses Argument nicht akzeptiert, da in der AVG ein Opt-in und nicht ein Opt-out Verfahren gewählt wurde.

Schlussfolgerung: Informieren Sie Ihre Nutzer, fragen Sie ausdrücklich um Zustimmung und sorgen Sie dafür, dass Ihr Cookie Banner den gesetzlichen Anforderungen entspricht

Es ist wichtig, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation Cookies entsprechend den Anforderungen der AVG und dem „Cookiewet“ gebraucht. Informieren Sie Ihre Website-Nutzer über den Gebrauch von Cookies und sorgen Sie dafür, dass Sie für das Platzieren von Tracking Cookies ihre Zustimmung erhalten. Halten Sie sich dabei an die Faustregeln für Cookie Banner der AVG. Das bewahrt Sie vor unangenehmen Überraschungen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu der Art haben, wie Ihre Organisation die Anforderungen der AVG umgesetzt hat, nehmen Sie Kontakt auf zu unserem Spezialisten auf diesem Gebiet, Rechtsanwalt Anne-Mieke Dumoulin-Siemens.

Der Autor

Nicht ordnungsgemäße Pflichterfüllung: muss hierzu erst das Handeln des Geschäftsführers beanstandet werden?

Nicht ordnungsgemäße Pflichterfüllung: muss hierzu erst das Handeln des Geschäftsführers beanstandet werden? 525 400 Ekelmans Advocaten
Blog pen afbeelding (500 x 400 px) (72)
Leestijd: 3 minuten
Lesedauer: 3 Minuten
Reading time: 3 minutes

Am 26. April 2024 hat der Hoge Raad festgelegt, dass die Beanstandungspflicht nicht erforderlich ist, wenn eine juristische Person ihre eigenen Geschäftsführer haftbar machen will. Was bedeutet dies genau, und welche Folgen kann es auf Ihre Firma und für Sie als Geschäftsführer haben? In diesem Blog erörtert Sjoerd Aelen diese Frage.

HR 26 april 2024: ECLI:NL:HR:2024:673

Was ist eine Beanstandungspflicht?

Die Beanstandungspflicht ist die gesetzliche Pflicht eines Schuldners, innerhalb einer angemessenen Frist eine Beanstandung mitzuteilen, wenn er feststellt, dass eine Leistung mangelhaft ist, zum Beispiel wenn er etwas gekauft hat, was mit Mängeln behaftet ist. Ziel der Beanstandungspflicht ist es, den Schuldner gegen späte und dadurch schwierig zu kontrollierende Beanstandungen von Fehlern zu schützen.

Was ist eine interne Geschäftsführerhaftung?

Der Geschäftsführer einer juristischen Person ist verpflichtet, seine Geschäftsführerpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Wenn ein Geschäftsführer seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt und ihm diesbezüglich ein schwerwiegender Vorwurf gemacht werden kann, kann die juristische Person ihn hierfür haftbar machen. Dies nennt man interne Geschäftsführerhaftung.

Warum keine Beanstandungspflicht bei interner Geschäftsführerhaftung?

Der Hoge Raad kam zu dem Urteil, dass die Beanstandungspflicht bei interner Geschäftsführerhaftung nicht gilt. Dies bedeutet einerseits, dass die juristische Person nicht erst bei dem Geschäftsführer über dessen Pflichterfüllung klagen muss, bevor sie den Geschäftsführer haftbar machen kann. Und andererseits kann ein Geschäftsführer sich der Geschäftsführerhaftung nicht mit dem Argument entziehen, man habe seine Pflichterfüllung nicht rechtzeitig beanstandet. Der Hoge Raad nennt zwei wichtige Gründe, warum die Beanstandungspflicht nicht bei interner Geschäftsführerhaftung gilt:

Besonderes Rechtsverhältnis: der Geschäftsführer wird durch seine Bestellung nicht vertraglich, sondern gesetzlich verpflichtet, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.  Die Anwendung der Beanstandungspflicht passt hierzu nicht, denn die Beanstandungspflicht gilt bei vertraglichen Pflichten.

Praktische Überlegungen: Sollte die Beanstandungspflicht doch gelten, könnte dies zu unlösbaren Situationen führen. Ein Geschäftsführer müsste theoretisch im Namen der juristischen Person seine eigene, nicht ordnungsgemäße Pflichterfüllung beanstanden. So könnte eine Beanstandungspflicht auch das kollegiale Verhältnis innerhalb der Geschäftsführung stören: die gemeinsamen Geschäftsführer müssten einander in diesem Fall auf die nicht ordnungsgemäße Pflichterfüllung ansprechen. Wenn dies nicht erfolgt, könnte es jedoch dazu führen, dass der Geschäftsführer, der seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, sich unter Berufung auf die Nichtbeachtung der Beanstandungspflicht seiner Haftung entzieht.

Hierzu folgendes Beispiel

Ein Geschäftsführer tätigt ohne vorherige Absprache mit der Geschäftsführung (und dem Aufsichtsrat) eine risikovolle Investition, die letztendlich zu einem erheblichen finanziellen Verlust der juristischen Person führt. Gemäß dem Urteil des Hoge Raad muss die juristische Person diese Handlung nicht erst beanstanden. Stattdessen kann die juristische Person unverzüglich dazu übergehen, den Geschäftsführer für seine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung haftbar zu machen. Dies bedeutet, dass die juristische Person schnell reagieren kann, um weiteren Schaden abzuhalten, und den Geschäftsführer direkt auf sein verantwortungsloses Handeln ansprechen kann. Hierdurch wird dem Interesse der Gesellschaft Genüge getan.

Schlussfolgerung

Unternehmen bedeutet auch Risiken auf sich nehmen. Es muss Raum für Kreativität, Einfallsreichtum und Wagemut bleiben. Allerdings wird eine Grenze erreicht, wenn unverantwortliche Risiken eingegangen werden; dann besteht ein Haftungsrisiko für Geschäftsführer. Eine Berufung auf die Beanstandungspflicht ist dann nicht möglich. Dies unterstreicht nicht nur die Verantwortung der Geschäftsführer, sondern sorgt auch dafür, dass juristische Personen angemessen handeln können, um ihre Interessen zu schützen. In solchen Fällen sind die Spezialisten von Ekelmans Advocaten bereit, Ihnen mit Rat und Tat beizustehen.

Mehr erfahren?

Das Ekelmans German Desk Team besteht aus mehreren deutschsprachigen niederländischen Rechtsanwälten, die unter anderem darauf spezialisiert sind, deutschsprachige Mandanten juristisch zu beraten und zu begleiten. Weil unsere Anwälte nicht nur die Sprache und das jeweilige Recht, aber auch die niederländische und deutsche Arbeits- und Denkweise kennen, können sie Ihnen helfen, die Unterschiede zu überbrücken, schnell zum Kern zu kommen und sie gezielt beraten.

Benötigen Sie Hilfe bei der klugen und richtigen Anwendung des niederländischen Rechts? Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner.

Der Autor

Zur Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer ist letztendlich Fahrzeugführer eines Autos?

Zur Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer ist letztendlich Fahrzeugführer eines Autos? 591 450 Ekelmans Advocaten
Blog auto afbeelding (500 x 400 px) (70)
Leestijd: 3 minuten
Lesedauer: 3 Minuten
Reading time: 3 minutes

Der Hoge Raad hat am 5. Juli 2024 dem EuGH Fragen zur Auslegung des Begriffs „Fahrzeugführer“   in der Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgelegt. In diesem Fall führt unsere Kollegin, Rechtsanwältin mr. Marieke van der Keur, das Revisionsverfahren im Namen des Kfz-Versicherers.

HR 5 juli 2024, ECLI:NL:HR:2024:1022, Hoge Raad, 23/00813 (rechtspraak.nl)

Was ist passiert?

Während einer Fahrt mit Freunden in einem Kleintransporter zieht ein Beifahrer plötzlich die Handbremse. Der Wagen gerät unkontrolliert ins Schleudern und prallt gegen einen Pfeiler. Die Person am Steuer wird schwer verletzt. Sie fordert eine Entschädigung vom Kfz-Versicherer des Lieferwagens.

Das niederländische Gesetz & die Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Gemäß Art. 4, Absatz 1 des WAM (Wet aansprakelijkheid motorrijtuigen, niederländisches Gesetz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) muss der Versicherer nicht für den Schaden des „Fahrzeugführers“ des Kraftfahrzeugs, das den Unfall verursacht hat, aufkommen. Dieser Artikel ergibt sich aus der Kfz-Richtlinie, die diese eine Ausnahme von der obligatorischen Deckung bei der Kfz-Haftpflicht zulässt.

In diesem Fall geht es also darum, ob die Person am Steuer „die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs“ verloren hat, wenn der Beifahrer plötzlich die Handbremse betätigt und das Fahrzeug dadurch fahruntüchtig wird.

Urteil des Land- und Oberlandesgerichts

Das Landgericht ntschied zu Gunsten der Person am Steuer. Nach Anziehen der Handbremse konnte die Person am Steuer das Auto nicht mehr richtig lenken: sie konnte Richtung und   Geschwindigkeit nicht mehr bestimmen. Daher war die Person hinter dem Lenkrad in diesem Moment kein „Fahrzeugführer“ mehr. Nach Ansicht des Gerichts musste der Kfz-Versicherer daher Deckung gewähren.

Das Oberlandesgericht entschied anders. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts wäre die Person, die hinter dem Steuer saß, immer der Fahrzeugführer geblieben: sie hätte den Fahrersitz eingenommen, den Wagen in Bewegung gesetzt und Geschwindigkeit und Fahrtrichtung bestimmt. Sie habe nicht aufgehört Fahrzeugführer zu sein, allein dadurch, dass eine andere Person durch Ziehen der Handbremse ebenfalls eine Fahrhandlung vorgenommen hätte.

Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt.

Votum des Generalstaatsanwalts (A-G): „Acte-clair“

Der A-G hatte zuvor dem Hoge Raad empfohlen, das Urteil des Landgerichts aufzuheben. Nach Ansicht des A-G ist es klar, dass die Person hinter dem Lenkrad aufhört, „Fahrzeugführer“ zu sein, wenn sie aufgrund der Handlungen eines Beifahrers nicht mehr die „Kontrolle“ über das Auto ausüben kann.

Nach dem A-G ist es unerheblich, ob der Mitfahrer absichtlich das Lenkrad übernimmt oder der Person hinter dem Steuer versehentlich die Kontrolle entzieht. Man denke an einen Beifahrer, der dem Fahrzeugführer versehentlich mit einer Zeitung die Sicht auf die Straße nimmt, an einen Mitfahrer, der beim Öffnen einer Thermoskanne heißen Kaffee über die Person hinter dem Steuer  schüttet oder sie versehentlich mit dem Ellbogen anstößt, wodurch der Fahrzeugführer erschrickt und die Kontrolle über das Lenkrad verliert. Auch in diesen Fällen ist der Fahrzeugführer nicht mehr Fahrzeugführer.
Nach Ansicht des A-G handelt es sich um einen Acte-clair. Der A-G berücksichtigt, wie diese Frage zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Belgien in der Zivilrechtsprechung entschieden wird. Dort ist man so lange Fahrzeugführer, wie man die „Herrschaft“, französisch „Maîtrise“, über das Auto hat. Verliert der Fahrzeugführer diese Maîtrise zu irgendeinem Zeitpunkt durch einen Beifahrer, ist er nicht mehr der Fahrzeugführer.

 Urteil des Hoge Raad 

Der Hoge Raad sieht den Fall anders als der A-G. Nach Ansicht des Hoge Raad ist nicht deutlich, wann ein Fahrzeugführer aufhört, Fahrzeugführer zu sein.

Der Hoge Raad ist der Ansicht, dass der Begriff „Fahrzeugführer“ gemäß WAM im Einklang mit den europäischen Vorschriften über die Kfz-Haftpflichtversicherung ausgelegt werden sollte. Der EuGH hat in mehreren Urteilen zu diesen Vorschriften auf die Bedeutung des Schutzes von Fahrzeuginsassen hingewiesen. Es stellt sich die Frage, ob Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie über die Kfz-Haftpflichtversicherung 2009/103 so auszulegen ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung die Haftung für Schäden des (ursprünglichen) Fahrzeugführers decken muss, wenn ein Mitfahrer in die Lenkung des Kraftfahrzeugs eingreift und es infolgedessen zu einem Unfall kommt.

Eine zweite Frage ist, ob noch weitere Umstände für die Frage relevant sind, ob eine Person die Eigenschaft als Fahrzeugführer verloren hat, so dass sie als Beifahrer Versicherungsschutz nach der Kfz-Haftpflichtversicherung beanspruchen kann. Es ist zu prüfen, ob der Mitfahrer absichtlich in die Lenkung eingegriffen hat oder nicht.

Der Hoge Raad hat diese Fragen dem EU-Gerichtshof vorgelegt.

Fortsetzung

Der Hoge Raad wartet zunächst die Antworten des Europäischen Gerichtshofs auf seine Fragen ab. Danach wird der Hoge Raad unter Berücksichtigung dieser Antworten sein endgültiges Urteil fällen.

Mehr erfahren?

Das Ekelmans German Desk Team besteht aus mehreren deutschsprachigen niederländischen Rechtsanwälten, die unter anderem darauf spezialisiert sind, deutschsprachige Mandanten juristisch zu beraten und zu begleiten. Weil unsere Anwälte nicht nur die Sprache und das jeweilige Recht, aber auch die niederländische und deutsche Arbeits- und Denkweise kennen, können sie Ihnen helfen, die Unterschiede zu überbrücken, schnell zum Kern zu kommen und sie gezielt beraten.

Benötigen Sie Hilfe bei der klugen und richtigen Anwendung des niederländischen Rechts? Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner.

Ekelmans Advocaten im The Legal 500 EMEA 2024-Ranking

Ekelmans Advocaten im The Legal 500 EMEA 2024-Ranking 525 400 Ekelmans Advocaten
Blog afbeelding (500 x 400 px) (55)
Expertise:

The Legal 500 beurteilt Ekelmans Advocaten als ‘a highly competitive firm with no match regarding corporate/insurance work. The team understands the commercial and practical aspects of the insurance industry like no other.’ Wir danken unseren Kunden für diese und andere Empfehlungen und für ihr Vertrauen! Es inspiriert und ermutigt uns, unser Bestes zu geben.

Legal 500 erwähnt ausdrücklich Frank Schaaf, Fleur van Kersbergen, Daan Spoormans, Astrid van Noort and Jan Ekelmans als empfohlene und wichtige Anwälte.

Legal 500 writes:

Ekelmans Advocaten – Insurance & Corporate ‘understands the commercial and practical aspects of the insurance industry like no other’, focusing on healthcare-related insurance matters as part of a broader general liability practice that also handles D&O, professional liability and insurance fraud matters. Jan Ekelmans manages a broad spectrum of claims, ranging from medical device recalls to life insurance and aviation issues, while Astrid van Noort focuses on personal injury and income protection disputes. Professional and corporate liability fall within the practice of Frank Schaaf, while Daan Spoormans handles both insurance and corporate litigation. Fleur van Kersbergen acts for clients and their insurers who are facing professional negligence suits [..]’.

Recommendations from our clients:

Ekelmans team is a highly competitive firm with no match regarding corporate/insurance work. The team understands the commercial and practical aspects of the insurance industry like no other.’

‘Frank Schaaf has massive knowledge of the local and international industry, and his capacity for focusing in on the really important details makes him a valuable asset to his clients. Assisted by the magnificent associate Fleur van Kersberg, the work she delivers is pristine.’

‘Consistent quality and thorough approach to litigation, combined with an honourable style.’

‘The kindness of the people, the knowledge, their principles, their fast way of working.’

‘The team of Ekelmans is very experienced and professional. Our cooperation with several specialized lawyers of their team has always been at a high quality level. It is a pleasure to work with them. Ekelmans is a knowledge partner in several domains of our association of insurers.’

‘Very professional, reliable and cooperative.’

The Legal 500 bewertet die Stärken von Anwaltskanzleien in über 150 Rechtsordnungen. Die Rankings heben die Teams der Praxisbereiche hervor, die die modernste und innovativste Beratung für Unternehmensjuristen bieten. Die Legal 500-Recherche basiert auf dem Feedback von Mandanten.

Eine Übersicht über die Legal 500-Rankings finden Sie auf der Website von Legal 500.

Ekelmans Advocaten empfohlen in Chambers Europe 2024

Ekelmans Advocaten empfohlen in Chambers Europe 2024 525 400 Ekelmans Advocaten
Blog afbeelding (500 x 400 px) (49)
Leestijd: 2 minuten
Lesedauer: 2 Minuten
Reading time: 2 minutes
Expertise:

Der internationale Anwaltsführer Chambers and Partners Europe hat seine Rangliste 2024 veröffentlicht, in der Ekelmans Advocaten als eine der besten niederländischen Kanzleien für Versicherungsrecht aufgeführt ist.  Wir sind stolz darauf, dass unsere Kanzlei bereits zum siebzehnten Mal in Folge empfohlen wird.

In diesem Jahr werden die “advising on high-profile cases“ und die “particular expertise in healthcare insurance matters” als Stärken unseres Teams genannt.

Unsere Kunden sagen, dass sie die Art und Weise, wie wir sie beraten und unterstützen, schätzen:  “Ekelmans Advocaten is always available for us as a client, also for cases that need a quick response.”

Wir möchten uns bei unseren Mandanten für ihren Beitrag während des gesamten Rechercheprozesses und ihr anhaltendes Vertrauen in unsere Kanzlei und die Expertise unserer Mitarbeiter bedanken!

Chambers Europe writes:
„Ekelmans Advocaten has a long track record advising on high-profile cases. The team is noted for its particular expertise in healthcare insurance matters. The contentious side of the practice also covers professional, D&O and general liability concerning construction and property damage. The law firm further advises on reinsurance and business interruption matters, as well as regulatory issues.“

Special recommendation Jan Ekelmans:
“Jan Ekelmans is an experienced practitioner, with notable experience advising healthcare insurers. He also assists with reinsurance matters, as well as with disputes relating to D&O liability, business interruptions and fraud.”

„Jan Ekelmans is very good in court: he is very articulate and outspoken, so he can present the case in a very good manner.“

Eine Übersicht über die Chambers Europe-Rankings finden Sie auf der Website von Chambers and Partners.

Contact

NIS2-Richtlinie: Tipps zur Vorbereitung Ihrer Organisation auf diese neue Verordnung

NIS2-Richtlinie: Tipps zur Vorbereitung Ihrer Organisation auf diese neue Verordnung 525 400 Ekelmans Advocaten
Blog afbeelding (500 x 400 px) (22)
Leestijd: 4 minuten
Lesedauer: 4 Minuten
Reading time: 4 minutes

Die NIS2-Richtlinie wird bald in den Niederlanden in Kraft treten. Sie ist die Nachfolgerin der NIS-Richtlinie und konzentriert sich auf Risiken, die Netzwerk- und Informationssysteme bedrohen, wie z. B. Cybersicherheitsrisiken. Organisationen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen  dann die Sorgfalts- und Meldepflicht einhalten. In diesem Blog erörtert die Rechtsanwältin Anne-Mieke Dumoulin-Siemens, was die Richtlinie beinhaltet, was sie für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Vorbereitungen Sie bereits treffen können.

Cybersicherheit verdient Aufmerksamkeit

Unternehmen werden mit der zunehmenden Digitalisierung und Cybervorfällen konfrontiert. Auf EU-Ebene wird den Herausforderungen der Cybersicherheit mit einer Reihe von neuen Vorschriften begegnet. So gibt es beispielsweise die NIS2-Richtlinie schon seit einiger Zeit. Die Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie 2 (NIS2) zielt darauf ab, die Cybersicherheit und die digitale Widerstandsfähigkeit von Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Die NIS2-Richtlinie enthält Mindestanforderungen und muss bis zum 17. Oktober 2024 in niederländisches Recht umgesetzt werden. Sobald die niederländische Gesetzgebung in Kraft tritt, müssen die in der Richtlinie genannten Sektoren die Verpflichtungen der NIS2-Richtlinie erfüllen, da diese dann in der niederländischen Gesetzgebung festgelegt werden.

Die NIS2-Richtlinie hat einen breiten Anwendungsbereich

Die NIS2-Richtlinie gilt für eine Vielzahl von Sektoren, wie z. B. das Gesundheitswesen, Verkehrsunternehmen und Energieversorger. Aber auch Supermärkte, Wasserwirtschaftsunternehmen und Digitalanbieter sollten sich auf die Verpflichtungen der NIS2-Richtlinie vorbereiten. In der NIS2-Richtlinie ist die Rede von  Sektoren „mit hoher Kritikalität“ und  „sonstigen kritischen“ Sektoren. Es gibt 11 Sektoren mit hoher Kritikalität: Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, Regierung und Raumfahrt. Darüber hinaus gibt es in der NIS2-Richtlinie sieben sonstige kritische Sektoren: Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Industrie, Lebensmittelindustrie, verarbeitende Industrie, digitale Anbieter und Forschung. Organisationen, die unter einen dieser Sektoren fallen, müssen Maßnahmen zum Risikomanagement ergreifen und die Anforderungen an die Berichterstattung zur Cybersicherheit erfüllen.

 Wie können Sie feststellen, ob Ihre Organisation unter die NIS2-Richtlinie fällt?

Die Organisation muss zu einem der Sektoren mit hoher Kritikalität oder sonstigen kritischen Sektoren gehören. Außerdem ist es wichtig, wie groß die Organisation ist und ob sie eine Schlüsselrolle in der Gesellschaft spielt. Wenn sich herausstellt, dass die NIS2-Richtlinie anwendbar ist, müssen Sie prüfen, ob Ihre Organisation eine „wesentliche Organisation“ oder eine „wichtige Organisation“ ist. Die Regierung hat eine Selbsteinschätzung NIS 2 Self-assessment NL (regelhulpenvoorbedrijven.nl) vorbereitet. Mit dieser Selbsteinschätzung können Sie feststellen, ob die NIS2-Richtlinie auf Ihre Organisation zutrifft.

Um welche Maßnahmen geht es?

Kurz gesagt: Organisationen sollten geeignete technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Cybersicherheit und digitale Widerstandsfähigkeit ihrer Organisation zu verbessern. Unternehmen sollten Cyberrisiken ermitteln und das Sicherheitsniveau ihrer Netze und Informationssysteme entsprechend anpassen. So sollte beispielsweise ein großes Unternehmen, das hohen Risiken ausgesetzt ist, mehr Maßnahmen ergreifen als ein kleines Unternehmen, bei dem die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls mit großen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen gering ist. Zu den Maßnahmen für die Cybersicherheit sollten der Umgang mit Zwischenfällen, das Back-up-Management, die Sicherheit der Lieferkette, die Cyber-Hygiene, die Schulung des Personals, sowie Zugangsrichtlinien und Maßnahmen zur Messung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen gehören.

Welche weiteren Verpflichtungen ergeben sich aus der NIS2-Richtlinie?

Governance

Die NIS2-Richtlinie überträgt die Verantwortung für Cyber-Maßnahmen auf die Geschäftsleitung. Die Leitungsorgane von wesentlichen und wichtigen Organisationen müssen die Sicherheitsmaßnahmen genehmigen und deren Umsetzung überwachen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung können bei Verstößen gegen die Sicherheitspflichten persönlich haftbar gemacht werden. Die Mitglieder der Geschäftsleitung müssen geschult werden, damit sie ausreichende Kenntnisse erwerben, um Cyber-Risiken zu erkennen und deren Folgen abzuschätzen.

Meldepflichten/Meldepflicht

Wesentliche und wichtige Organisationen müssen jeden Vorfall, der erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen hat, unverzüglich melden. Dazu zählen Vorfälle, die zu einer erheblichen Störung des Betriebs der Dienste oder zu finanziellen Verlusten für die betroffene Organisation führen oder führen können. Oder ein Vorfall, der anderen (juristischen) Personen erheblichen materiellen oder finanziellen Schaden zufügt oder zufügen kann. Eine erste Meldung muss innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden erfolgen, gefolgt von einer Aktualisierung innerhalb von 48 Stunden nach der ersten Meldung. Beachten Sie, dass eine Meldung auch erforderlich ist, wenn ein Vorfall erhebliche Folgen haben kann.

Welche Vorbereitungen können Organisationen im Vorfeld treffen?

Die Regierung ist dabei, die NIS2-Richtlinie in niederländisches Recht zu übertragen. Ein Gesetzentwurf ist noch nicht veröffentlicht worden. Im Moment ist nur klar, welche Mindestanforderungen erfüllt werden müssen, da diese aus der NIS2-Richtlinie hervorgehen.

Bis zur Verankerung in den nationalen Rechtsvorschriften könnten Sie bereits Folgendes tun:

  • Bestimmen Sie anhand der NIS2-Selbstbewertung, ob Ihre Organisation unter die NIS2-Richtlinie fällt;
  • Erfassen Sie, inwieweit der Vorstand seinen Governance-Pflichten nachkommt;
  • Überprüfen Sie die Qualität der bestehenden technischen, betrieblichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Überwachungsmechanismen;
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Organisation die Melde- und Mitteilungspflichten erfüllen kann.

Fragen oder Ratschläge zur NIS2-Richtlinie und ihrer Umsetzung?

Wenn Sie weitere Erläuterungen zu den Governance-Verpflichtungen benötigen oder Fragen zu den Meldepflichten und Meldeanforderungen haben, wenden Sie sich bitte an Anne-Mieke Dumoulin-Siemens.

Möchten Sie mehr über Cybersicherheit erfahren?

Organisationen verfügen über eine Vielzahl vertraulicher Informationen. Die Verarbeitung von (speziellen) personenbezogenen Daten nimmt zu. Mehr und mehr Geschäftsinformationen sind auch digital verfügbar. Alle diese Daten Gold wert. Gelangen die Daten in die Hände der falschen Personen, kann dies zu kostspieligen Geschäfts- und Rufschädigungen führen. Vertrauliche Informationen innerhalb eines Unternehmens werfen manchmal heikle Fragen auf. Unsere Experten für Cybersicherheit beraten zu den Auswirkungen der Cybersicherheit auf den Geschäftsbetrieb.

Der Autor

Anne-Mieke Dumoulin-Siemens hat sich auf Wirtschafts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Sie ist eine fachkundige Gesprächspartnerin für (internationale) Wirtschaftsunternehmen und Non-Profit Organisationen. Ihre Mandanten schätzen ihre praktische, wirtschaftlich gediegene juristische Beratung.

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt: wie Sie hierbei die Vorteile des deutschen Rechts geschickt nutzen können

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt: wie Sie hierbei die Vorteile des deutschen Rechts geschickt nutzen können 525 400 Ekelmans Advocaten
Eigendomsvoorbehoud
Leestijd: 5 minuten
Lesedauer: 5 Minuten
Reading time: 5 minutes

Für Unternehmen, die aus den Niederlanden nach Deutschland exportieren (oder umgekehrt), kann es einen großen Unterschied machen, ob sie einen Eigentumsvorbehalt nach niederländischem oder deutschem Recht vereinbaren. Die Vereinbarung eines deutschen verlängerten Eigentumsvorbehalts führt nämlich zu einem besseren Regress im Falle des Konkurses eines Käufers (Abnehmers). In diesem Blog erörtert Rechtsanwalt Sjoerd Aelen den niederländischen und den deutschen Eigentumsvorbehalt und die Möglichkeiten, wie Unternehmen einen Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht nutzen können. Was ist dabei zu  beachten?

Was ist ein Eigentumsvorbehalt?

Nach niederländischem Recht erlischt der Eigentumsvorbehalt, wenn der Käufer die gelieferte Ware zu einer neuen Ware verarbeitet hat.[1] Ein sogenannter „verlängerter Eigentumsvorbehalt“, bei dem der Verkäufer auch dann Eigentümer der Ware bleibt, wenn sie zu einer neuen Sache verarbeitet wird, ist nach niederländischem Recht nicht möglich.[2]  Die Wahrscheinlichkeit, dass ein geliefertes Produkt zu einer neuen Sache verarbeitet wird, stellt daher ein Risiko für den Verkäufer dar. Ein deutscher Hersteller von Molkepulver (ein Nebenprodukt der Käseherstellung, das zu Nahrungsergänzungsmitteln verarbeitet wird) hat dies kürzlich auf schmerzhafte Weise erfahren müssen: auf der Grundlage des niederländischen Rechts kam es zu einer Warenverarbeitung, weil der Käufer das Molkepulver bereits zu WPC80 (einem Proteinshake für Kraftsportler) verarbeitet hatte. Damit verlor der deutsche Hersteller seinen Eigentumsvorbehalt und konnte die gelieferten Produkte im Konkurs des Käufers nicht zurückfordern.[3] Das entsprechende Urteil finden Sie hier.

Der Eigentumsvorbehalt erlischt nach niederländischem Recht auch, wenn eine Sache Bestandteil einer anderen Sache wird, d.h. wenn eine kleinere, selbständige Sache Bestandteil einer anderen (größeren) Sache wird (Artikel 14, Absatz 1, Buch 5 BW).[4] Als Beispiel könnte man ein geliefertes Ersatzteil für eine Maschine nehmen. Da es Teil einer Hauptsache (der Maschine) wird, geht das Eigentum automatisch auf den Eigentümer der Hauptsache über.[5] Der niederländische Eigentumsvorbehalt bietet keine Abhilfe für diese Situation, da der verlängerte Eigentumsvorbehalt in den Niederlanden nicht bekannt ist. Das deutsche Recht bietet jedoch diese Möglichkeit.

Was bedeutet der verlängerte Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht?

Der Verkäufer, der einen Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht vereinbart, ist besser geschützt, als er nach niederländischem Recht wäre. Nach deutschem Recht ist es nämlich möglich, einen verlängerten Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Dadurch werden die finanziellen Interessen des Verkäufers noch stärker geschützt, da der Verkäufer im Miteigentümer der neuen Sache (im Falle der Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung) wird, und zwar in Höhe des Wertanteils seiner unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. [1]

Darüber hinaus kennt das deutsche Recht auch die Möglichkeit, den Eigentumsvorbehalt bei Weiterlieferung, usw. mit einer Vorausabtretung zu kombinieren. Der Eigentumsvorbehalt wird damit mit einer Abtretung einer Forderung zur Sicherheit verbunden. Konkret gestattet der Verkäufer der beweglichen Sache dem Käufer, auch wenn er die Waren noch nicht gezahlt hat, die Weiterlieferung an einen Dritten. Dabei vereinbaren Verkäufer und Käufer im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts, dass der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung auf Grund dieses  Eigentumsvorbehalts, der im Falle der Weiterlieferung, Weiterverarbeitung, usw. erlischt, durch die Sicherungsabtretung der Forderung, gesichert wird. Die Abtretung ist somit eine zusätzliche Sicherheit für den Verkäufer, dass seine Forderung, die er eigentlich dem Käufer gegenüber hat und die der Käufer durch die Weiterlieferung an den Dritten erwirbt,  erfüllt werden. Auf die Vorausabtretung zur Sicherung werde ich in diesem Blog nicht weiter eingehen.

[1] Durch die Weiterverarbeitung, Vermischung, usw.  wird nach deutschem Recht, anders als nach niederländischem Recht zwar eine neue Sache geschaffen, aber das bestehende Eigentumsrecht führt zu einem Teileigentum an der neuen Sache (§ 947 BGB).

Worauf sollten Sie als Verkäufer achten, wenn Sie einen verlängerten Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht vereinbaren wollen?

Deutscher Verkäufer und niederländischer Käufer

Wenn es einen deutschen Verkäufer und einen niederländischen Käufer gibt, kann die Verwendung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts nach deutschem Recht (§ 449 BGB) eine Lösung für den Verkäufer sein, um das Risiko der Weiterlieferung, Weiterverarbeitung, Verbindung, Vermischung zu vermeiden. Sehr wichtig ist dabei, dass die Sache bereits in Deutschland an den niederländischen Käufer geliefert worden sein muss. Dies führt nämlich dazu, dass das deutsche Sachenrecht anwendbar ist (Art. 128 Absatz 1, Buch 10 BW). In der Praxis kann dies für einen deutschen Verkäufer durch eine Lieferung „ab Werk“ erreicht werden, bei der der Käufer die Ware an dem Ort entgegennimmt, an dem sie sich in Deutschland befindet (Fabrik, Warenlager, Lagerhaus).

Niederländischer Verkäufer und deutscher Käufer

Wenn es sich um einen niederländischen Verkäufer und einen deutschen Käufer handelt, können die Parteien vereinbaren, dass der Eigentumsvorbehalt des Bestimmungslandes (Deutschland) gilt (Art.128 Absatz 2, Buch 10 BW). Die Parteien können dann einen erweiterten Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht im Vertrag vereinbaren oder ihn in die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschieht, sollte der Käufer über diese Abweichung der Rechtswahl bei den wahrscheinlich dem niederländischen Recht unterliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, um zu vermeiden, dass diese Klausel als überraschende Klausel (§ 305c BGB) gewertet werden könnte und damit nach deutschem Recht unwirksam wäre. Wichtig ist dabei, dass eine Ausfuhr aus den Niederlanden und eine tatsächliche Einfuhr der Waren nach Deutschland vorliegt. Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt bei einem rein nationalen Kauf, bei dem die Ware die Landesgrenzen nicht verlässt, ist nicht möglich.

Worauf sollten Sie als Verkäufer achten, wenn Sie einen verlängerten Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht nutzen wollen?

Mit einem deutschen verlängerten Eigentumsvorbehalt nutzen Sie als Lieferant geschickt die Vorteile, die das deutsche Recht zu bieten hat. Dabei sind einige Punkte wichtig:

  • Achten Sie darauf, dass Sie den verlängerten Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht richtig formulieren. Es muss klar sein, dass das Eigentum an den Waren so lange vorbehalten bleibt, bis der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen (einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten) erfüllt hat.
  • Legen Sie fest, dass der verlängerte Eigentumsvorbehalt ausdrücklich dem deutschen Recht unterliegt. Die Anwendung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts nach deutschem Recht hat nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag deutschem Recht unterliegt. Für den verbleibenden Teil des Vertrages kann vereinbart werden, dass niederländisches Recht gilt.
  • Wenn Sie beabsichtigen, einen verlängerten Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dem Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder während des Vertragsabschlusses ordnungsgemäß zur Verfügung stellen und sie für anwendbar erklären. Die AGB sollten in einer Sprache abgefasst sein, die die andere Partei versteht. Auf diese Weise weiß der Kunde genau, woran er ist, und man vermeidet Missverständnisse. Dies muss nicht unbedingt die Umgangssprache der anderen Partei sein, sondern kann z. B. auch die Sprache sein, in der die Vertragsverhandlungen geführt und der Vertrag abgefasst wurde.

Geschäfte in den Niederlanden machen

Das German Desk-Team von Ekelmans Advocaten ist auf die rechtliche Beratung und Begleitung von niederländischen- und deutschsprachigen Mandanten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten spezialisiert. Arbeitet Ihr deutsches Unternehmen mit einem niederländischen Unternehmen zusammen? Oder möchten Sie mit Ihrem niederländischen Unternehmen in Deutschland Geschäfte machen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

[1] Dies ist nicht der Fall, wenn die Kosten der Weiterverarbeitung dies aufgrund ihres geringen Umfangs nicht rechtfertigen (Art. 16 Absatz 2, Buch 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches – Burgerlijk Wetboek, BW)

[2] Vgl. Artikel 16 Absatz 2, Buch 5 BW

[3] Landgericht Gelderland, 30. November 2022 (ECLI:NL:RBGEL:2022:6645).

[4] Das Gleiche gilt, wenn das kleinere Grundstück mit einem größeren Grundstück, das einem anderen gehört, zusammengelegt wird, (siehe Artikel 15, Buch 5 BW)

[5] Dies ist nicht der Fall, wenn kein Hauptfall festgestellt werden kann (Art. 14 Absatz 2, Buch 5 BW)

Eine neue (vorläufige) Regelung zur Turboliquidation

Eine neue (vorläufige) Regelung zur Turboliquidation 525 400 Ekelmans Advocaten
Auflösung einer juristischen Person
Leestijd: 4 minuten
Lesedauer: 4 Minuten
Reading time: 4 minutes

Die Turboliquidation, die vereinfachte Auflösung einer juristischen Person, gibt es nur in den Niederlanden. In anderen Ländern wie Deutschland oder England hat ein Geschäftsführer diese Möglichkeit nicht. Bei ‘niederländischen’ Geschäftsführern ist es im Übrigen ein begehrtes Instrument: 2022 fanden 36.456 (!) Turboliquidationen statt. Es stellt sich die Frage, ob das `Tijdelijke Wet Transparantie Turboliquidatie´ (Vorläufiges Turboliquidation Transparenzgesetz) diesen Geschäftsführern die Suppe versalzen wird. Am 15. November 2023 trat das (auf den ersten Blick restriktive) Vorläufige Turboliquidations-Transparenzgesetz in Kraft. Wird die Turboliquidation für den Geschäftsführer einer niederländischen BV oder NV dann noch immer von Interesse sein?

Das schnelle und einfache Liquidieren einer juristischen Person wird bald (teilweise) eingeschränkt. Am 14. März 2023 hat die Erste Kammer (vergleichbar dem Bundesrat) nämlich dem Gesetzesentwurf `Tijdelijke wet transparantie turboliquidatie´ zugestimmt. Grund für dieses Gesetz soll die Tatsache gewesen sein, dass die Turboliquidation durch den Ausbruch der Corona-Pandemie betrugsanfälliger geworden ist. Ziel des Gesetzes ist es, Gläubigern, die derzeit nach einer Turboliquidation im Ungewissen gelassen werden, mehr Transparenz zu bieten. Das Gesetz hat eine Laufzeit von zwei Jahren, und es besteht die Option, es um weitere zwei Jahre zu verlängern. Am 15. November 2023 trat das Vorläufige Turboliquidations-Transparenzgesetz in Kraft.

Die Turboliquidation ist ein Instrument, das es im Ausland nicht gibt. Holdings aus z.B. Deutschland oder England gebrauchen dieses Instrument gerne, um ihre niederländische Unternehmen auf eine einfache Weise umzustrukturieren oder aufzulösen.

Wie wirkt Turboliquidation eigentlich?

Die heutigen Voraussetzungen für eine Turbo-Liquidation einer Gesellschaft sind einfach. In jedem Fall muss es sich um eine Situation handeln, in der die Gesellschaft kein Vermögen mehr hat (also kein Inventar, keine liquiden Mittel und auch keine offenstehenden Forderungen). Die Geschäftsführer erreichen dies, indem sie die Gesellschaft vor der Turboliquidation ‘leer machen’. Anschließend können die Gesellschafter einen Auflösungsbeschluss fassen, womit die Gesellschaft aufgelöst wird. Normalerweise beginnt dann die Phase der Liquidation des Nachlasses. Bei einer Turboliquidation wird diese Phase überschlagen, da die Gesellschaft bereits „leer“ gemacht wurde. Die Gesellschaft hört darum sofort auf zu bestehen.

Was ändert sich für den Geschäftsführer der Gesellschaft?

Die bestehenden Voraussetzungen für die Turboliquidation einer Gesellschaft verändern sich nicht. Aber: der Geschäftsführer muss jetzt einige zusätzliche Handlungen vornehmen. Nur die Meldung der Turboliquidation bei der `Kamer van Koophandel` (Handelskammer) ist nicht mehr ausreichend. Der Geschäftsführer muss nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nämlich auch ergänzende Dokumente einreichen und die Gläubiger informieren:

  • eine Bilanz und eine Übersicht über das Vermögen und die Verpflichtungen der Gesellschaft über das Jahr, in dem die juristische Person aufgelöst worden ist und über das vorhergehende Geschäftsjahr, wenn zum Zeitpunkt der Auflösung von diesem Jahr noch kein Jahresabschluss erstellt worden ist;
  • eine Beschreibung der Ursachen für das Fehlen von Vermögen;
  • eine Beschreibung, wie das Vermögen der Gesellschaft zu Geld gemacht und wie der Ertrag verteilt worden ist;
  • eine Erläuterung der Gründe, warum der (die) Gläubiger ganz oder teilweise keine Zahlungen erhalten haben.

Darüber hinaus muss die Geschäftsführung die Jahresabschlüsse der vorhergehenden Geschäftsjahre deponieren, falls sie dies noch nicht getan hat. Außerdem muss die Geschäftsführung die Gläubiger über die Tatsache informieren, dass sie die Dokumente bei der ´Kamer van Koophandel` deponiert hat und die juristische Person liquidiert wurde.

Die Idee hinter diesen Verpflichtungen ist es, die Gläubiger so schnell wie möglich von der Liquidation zu informieren. Wenn die Geschäftsführung diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist dies ein Wirtschaftsdelikt, auf das eine Strafe von maximal sechs Monaten Haft, eine gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe in Höhe von maximal € 22.500,- steht.

Was ist, wenn Gläubiger benachteiligt wurden?

Wenn sich später herausstellt, dass Geschäftsführer einen oder mehrere Gläubiger durch die Liquidation benachteiligt haben, kann das Landgericht den Geschäftsführern ein Verbot zur Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit von maximal fünf Jahren auferlegen. Dazu muss eine Situation vorliegen, in der:

  • die Geschäftsführer nicht die erforderlichen Dokumente bei der ‘Kamer van Koophandel’ hinterlegt und die Gläubiger nicht über die Liquidation informiert haben;
  • die Geschäftsführer im Vorfeld der Turboliquidation bewusst Handlungen vorgenommen haben, mit denen einer oder mehrere Gläubiger benachteiligt wurden;
  • die Geschäftsführer bereits zuvor zweimal an einem Konkurs oder einer Turboliquidation beteiligt waren und ihnen dies persönlich zugerechnet werden kann.

Die Turboliquidation bleibt trotz der neuen Anforderungen ein nützliches Instrument

Durch das neue Gesetz unterliegt die Turboliquidation einigen zusätzlichen Anforderungen. Dennoch bleibt die Turboliquidation eine günstige Art, juristische Personen aufzulösen oder Gesellschafter müssen sich daher auch nicht durch diese neuen Anforderungen aufhalten lassen. Das Gesetz soll Mißbrauch bekämpfen und nicht Gesellschafter abhalten, die in aller Ehrlichkeit eine schnelle Auflösung vornehmen möchten.

Beabsichtigen Sie, in nächster Zeit eine juristische Person aufzulösen? Und möchten Sie mehr Informationen über eine Turboliquidation erhalten? Oder haben Sie andere Fragen zum niederländischen Unternehmensrecht? Nehmen Sie dann gerne Kontakt für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir auf.

Mit dieser Infografik erfahren Sie, welche Schritte Sie bei der Auflösung einer juristischen Person durchlaufen.

Mehr Informationen zum Unternehmensrecht?

Unsere Rechtsanwälte arbeiten in ihren fachspezifischen Teams gerne mit Ihnen zusammen. Sie kennen Ihre Bedürfnisse und verfügen über die notwendige Expertise, um schnell und gezielt (to the point) mit Ihnen mitzudenken und Sie zu beraten.

Der Autor

Pim Lieffering ist im Unternehmensrecht tätig. Er beschäftigt sich mit allen Aspekten des Unternehmensrechts, vom Aufstellen eines Vertrages bis hin zum Prozessieren bei Wirtschaftsverträgen, aber auch mit der Begleitung von Fusionen und Übernahmen. Bekommt Pim Lieffering ein Problem vorgelegt, hat er immer auch das große Ganze im Blick. Indem er etwas weiter schaut, überrascht er seine Mandanten oft mit kreativen Lösungen.

Ekelmans Advocaten in the ranking of The Legal 500 EMEA 2023

Ekelmans Advocaten in the ranking of The Legal 500 EMEA 2023 525 390 Ekelmans Advocaten
Ranking Legal 500 website (2)
Leestijd: 2 minuten
Lesedauer: 2 Minuten
Reading time: 2 minutes
Expertise:

The Legal 500 ranks Ekelmans Advocaten as one of the best Dutch Insurance law firms. We are very happy to read the excellent feedback from our clients. Thank you! Praise for the entire team and their ‘clout and extensive specialist knowledge’. Legal 500 specifically mentions Daan Spoormans, Fleur van Kersbergen, Hanco Arnold, Jan Ekelmans, Frank Schaaf and Astrid van Noort as recommended or key lawyers.

Legal 500 writes:

The team at independent Dutch firm Ekelmans Advocaten – Insurance & Corporate has ‘clout and extensive specialist knowledge’. The team has strong connections with Dutch insurers and has recently been particularly active in healthcare insurance, specifically matters relating to Covid-19, as well as handling a caseload that also includes claims relating to professional liability, D&O liability and general liability. The practice is led by Hanco Arnold. Key lawyer, Jan Ekelmans, is regarded for his litigation capacity, regularly acting on coverage disputes, and is experienced in healthcare, aviation and professional liability claims. Daan Spoormans, who was recently promoted to partner, is an experienced litigator, and associate Fleur van Kersbergen regularly represents insurance companies and insured in disputes, with specific expertise in professional liability.

Quotes from our clients:

‘(..) the office has  clout and extensive specialist knowledge’

 ‘Frank Schaaf is an absolute leader with massive knowledge in both the local and foreign insurance markets. A very strong and reliable lawyer.’

‘Daan Spoormans – Young, innovative and high knowledge’.

‘Fleur Van Kersbergen is the “go to lawyer” for professional liability matters as well as a perfect option for cross border issues or international clients doing business in The Netherlands.’

‘Ekelmans and Astrid van Noort are heads on, proactive and highly professional.’

‘Jan Ekelmans is an excellent litigator, with a good sense of humour.’

The Legal 500 assesses the strengths of law firms in over 150 jurisdictions. The rankings highlight the practice area teams who are providing the most cutting edge and innovative advice to corporate counsel. The Legal 500 research is based on the feedback from clients.

An overview of the Legal 500 rankings can be found on the website of Legal 500.

Anne-Mieke Dumoulin-Siemens hielt auf dem Frühjahrsseminar der DNRV einen Vortrag über Gesellschaftsrecht

Anne-Mieke Dumoulin-Siemens hielt auf dem Frühjahrsseminar der DNRV einen Vortrag über Gesellschaftsrecht 640 480 Ekelmans Advocaten
Anne-Mieke presenteert
Leestijd: 2 minuten
Lesedauer: 2 Minuten
Reading time: 2 minutes
Expertise:

Im Rahmen des DNRV-Frühjahrsseminars 2023 erhielten die Teilnehmer an einem besonderen Ort, nämlich bei Crashtest Service in Münster, einen Crashkurs im Gesellschaftsrecht. Gemeinsam mit Manfred Richter hielt Anne-Mieke Dumoulin-Siemens einen Vortrag über die Grundzüge des deutschen sowie des niederländischen Gesellschaftsrechts.

Anne-Mieke Dumoulin-Siemens und Manfred Richter (Alpmann Fröhlich) verglichen in einem gut verständlichen Duo-Vortrag die verschiedenen Rechtsformen aus deutscher und niederländischer Sicht.

Neben dem Vortrag von Anne-Mieke Dumoulin-Siemens und Manfred Richter sprach Dr. Marcus Meyer-Erdmann (Europäisches Handelsinstitut, Brüssel) über die grenzüberschreitende Unternehmensmobilität. Dr. Yorick Ruland und Dr. Ruth Büchl-Winter (Görg Rechtsanwälte) gaben einen Überblick über die Modernisierung der Personengesellschaften in Deutschland. Dies war die größte Änderung des Gesellschaftsrechts in den letzten Jahren.

Das Frühjahrsseminar fand wieder einmal an einem besonderen Ort statt: bei Crashtest Service in Münster, dem Dienstleister, wenn es um Crashtests für die Unfallrekonstruktion oder Standard-Crashtests geht. Auf der 30.000 m² großen Crashtest-Anlage werden Verkehrsunfälle realitätsnah rekonstruiert, Fahrzeugschutzsysteme, Anti-Terror-Systeme und Stützkonstruktionen im Straßenverkehr getestet.

Der Tag endete mit einer Präsentation von Crashtest Service, einem Rundgang und einer Vorführung. Und neben dem fachspezifischen Programm gab es später beim geselligen Umtrunk (Borrel) auch genügend Zeit für den persönlichen Austausch.

Über die Seminare des DNRV

Der DNRV veranstaltet zweimal im Jahr ein Seminar, abwechselnd in Deutschland und in den Niederlanden. Bei diesen Seminaren handelt es sich um hochkarätige fachliche und praxisorientierte Veranstaltungen. Rechtliche Themen werden meist von Experten aus dem Kreis der Mitglieder vorgetragen. Für praktische Themen lädt der DNRV Referenten aus Industrie, Ministerien und Behörden, wissenschaftlichen Einrichtungen oder Gerichten ein. In den Seminaren wird eine Vielzahl von Themen jeweils aus niederländischer und deutscher Sicht beleuchtet.

Möchten Sie mehr über unseren German Desk erfahren?

Unternehmer, die mit Deutschland Geschäfte machen, werden oft mit rechtlichen und kulturellen Unterschieden konfrontiert. Zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten, der Gestaltung von Verträgen, der Gründung eines Unternehmens, der Einstellung von Mitarbeitern und dem Eingehen von Partnerschaften. Unser spezialisiertes Team von Rechtsanwälten hilft Ihnen, in Deutschland erfolgreich Geschäfte zu machen.

Auteur

Anne-Mieke Dumoulin-Siemens hat sich auf Wirtschafts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Sie ist eine fachkundige Gesprächspartnerin für (internationale) Wirtschaftsunternehmen und Non-Profit Organisationen. Ihre Mandanten schätzen ihre praktische, wirtschaftlich gediegene juristische Beratung.

Ekelmans Advocaten N.V. gebraucht nur notwendige und analytische Cookies, um dafür zu sorgen, dass unsere Website bestmöglich funktioniert und um den Gebrauch unserer Website analysieren und verbessern zu können. Wir gebrauchen keine Cookies für Marketingzwecke. Lesen Sie hier mehr hierüber in unserem privacy statement and cookiestatement.