Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Alle Aufträge werden ungeachtet der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek ausschließlich von Ekelmans Advocaten N.V. („Ekelmans Advocaten”) angenommen und ausgeführt.
- Ekelmans Advocaten ist eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts. Eine Liste der Aktionäre wird auf Anfrage zugeschickt.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird das Honorar an Hand der Anzahl gearbeiteter Stunden, multipliziert mit dem von Ekelmans Advocaten jährlich festgelegten Stundentarif, berechnet.
- Jegliche Haftung von Ekelmans Advocaten beschränkt sich auf den Betrag, der in dem jeweiligen Fall von der Berufshaftpflichtversicherung von Ekelmans Advocaten ausbezahlt wird, erhöht um das eigene Risiko, dass laut Bedingungen in der Police nicht zulasten des Versicherers geht.
- Ekelmans Advocaten ist nicht für Mängel der von ihr eingeschalteten Dritten haftbar und ist vom Mandanten ermächtigt, eventuelle Haftungsbeschränkungen von Dritten im Namen des Mandanten zu akzeptieren.
- Der Mandant stellt Ekelmans Advocaten von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der angemessenen Rechtsbeistandskosten, die auf irgendeine Weise mit den für den Auftraggeber vorgenommenen Tätigkeiten zusammenhängen, frei, es sei denn, es geht um Folgen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens von Ekelmans Advocaten.
- Die Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für Ekelmans Advocaten, sondern auch für die Personen, die Anteile an Ekelmans Advocaten durch ihre Holding-Gesellschaften als „Partner” halten, bzw. für alle anderen Personen, die für Ekelmans Advocaten tätig sind, bzw. alle Personen, die zur Ausführung eines Auftrags von Ekelmans Advocaten eingeschaltet worden sind, bzw. alle Personen, für deren Handeln oder Unterlassen Ekelmans Advocaten haftbar gemacht werden könnte. Diese Personen haben diese Klausel im Sinne von Artikel 6:253 Absatz 4 Burgerlijk Wetboek akzeptiert.
- Für unsere Aufträge gilt die Kanzleibeschwerderegelung Ekelmans Advocaten . Diese Regelung findet sich auf der Website unsere Kanzlei und wird auf Anfrage kostenlos zugesandt.
- Auf das Verhältnis zu den Auftraggebern ist niederländisches Recht anwendbar. Das Landgericht in Den Haag ist ausschließlich zuständig, auch im Falle eines summarischen Verfahrens oder eines Verfahrens bezüglich vorläufiger Maßnahme bei Rechtstreitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Verhältnis zu dem/n Mandanten ergeben.